Unternehmerische Beteiligungen als alternative Investments
Unternehmerische Beteiligungen ermöglichen Anlegern in Sachwerte zu investieren, wie etwa Immobilien, Photovoltaik- oder Windkraftanlagen. Ein Vorteil dieser alternativen Investments ist, dass sie sich unter dem Ertragsgesichtspunkt meist unabhängig von klassischen Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen entwickeln. In Deutschland hat sich für Beteiligungen dieser Art insbesondere die Form des „geschlossenen Alternativen Investmentfonds“ (AIF) etabliert, die der Gesetzgeber aufgrund zahlreicher Missstände mittlerweile umfassend reguliert hat. Sobald für ein Investitionsobjekt genug Kapital eingesammelt ist, wird ein AIF geschlossen. Die Laufzeit ist begrenzt. Nach Ablauf wird das Investitionsobjekt verkauft und der Erlös unter den Investoren verteilt.
Geschlossene Fonds sehen während der Laufzeit in der Regel nicht vor, dass Anleger ihre Anteile zurückgeben können. Das investierte Kapital ist also langfristig gebunden. Ein etwa aufgrund veränderter Lebensumstände erwünschter früherer „Ausstieg“ ist für Investoren dennoch möglich. Sie müssen dafür aber Käufer finden, die ihre Beteilungen übernehmen. Um Angebot und Nachfrage effizienter zu koordinieren, etablierten sich hierfür Zweitmärkte bzw. diverse Handels-Plattformen. Auf diesen ist allerdings die Zahl der Marktteilnehmer und das Handelsvolumen weitaus geringer als etwa an den Aktienmärkten. Verkaufswillige finden deshalb auf dem Zweitmarkt nicht jederzeit Kaufwillige. Und häufig sind Anteile an Beteiligung nur mit erheblichen Preisabschlägen zu veräußern. Daraus ergeben sich jedoch günstige Kaufchancen für Investitionssuchende außerhalb der klassischen Anlagemärkte.
Zweitmarktfonds nutzen diese Chancen systematisch. Es handelt sich hierbei um geschlossene Fonds, die am Zweitmarkt gehandelte Anteile bestehender geschlossener Fonds aufkaufen. Die Kunst des Fondsmanagements besteht vor allem darin, günstige Kaufgelegenheiten ausfindig zu machen. Dem kommt zugute, dass jene Investitionsobjekte, für die Beteiligungen am Zweitmarkt angeboten werden, bereits längere Zeit bestehen. Die Informationsbasis über einen geschlossenen Fonds ist deshalb am Zweitmarkt meist deutlich besser als in seiner Platzierungsphase. Das ermöglicht eine genauere Bewertung der angebotenen Beteiligung und damit eine Minderung des Risikos. Zweitmarktfonds verkaufen die erworbenen Beteiligungen dann weiter oder halten sie bis zur Auflösung des betreffenden Zielfonds. Ein Vorteil von Zweitmarktfonds besteht in der breiteren Streuung: durch eine Vielzahl von erworbenen Beteiligungen an unterschiedlichen Investitionsobjekten reduzieren sie das Gesamtrisiko erheblich.
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»Keine starren Modelle sondern zugeschnitten wie ein Maßanzug«
Thilo Frommlet, Inhaber GEFRO KG